26. Ordentlicher Landesparteitag der FDP Thüringen

26. Ordentlicher Landesparteitag

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Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch die Bürger. Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung. Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland. Deswegen werden Spenden von Bürgerinnen und Bürger an politische Parteien als ein staatsbürgerlicher Beitrag von unserem Parteiengesetz ausdrücklich durch staatliche Zuschüsse honoriert und sind zudem steuerlich absetzbar.

Spende via PayPal

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Spenden


Überweisungen / Einzugsermächtigung

Überweisungen können Sie an folgendes Konto richten:

Empfänger FDP Landesverband Thüringen
Bank DKB AG
Konto-Nummer 1020026199
BLZ 120 300 00
IBAN DE72120300001020026199
BIC BYLADEM1001
Verwendungszweck Spende + Name, Anschrift, ggf. FDP-Mitgliedsnummer

Alternativ können Sie über den nachfolgenden Link eine Einzugsermächtigung ausfüllen und uns zufaxen oder zusenden:

EINZUGSERMÄCHTIGUNG

Um alles andere kümmern wir uns für Sie!

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.

Spendenabwicklung

Die ordnungsgemäße Verbuchung und die Ausstellung der steuerlich relevanten Spendenbescheinigung übernimmt der FDP Landesverband Thüringen. Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Herkunft und ihre Zulässigkeit geprüft. Rechtswidrig erworbene Spenden, z.B. unklarer Herkunft, egal in welcher Höhe, werden abgelehnt und an das Präsidium des Deutschen Bundestages überwiesen.

Pro Privatperson könnnen jährlich 3.300 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Jeder Euro wird vom Staat mit 38 Cent bezuschusst und bedeutet eine Spende von 1,38 € für die FDP.

Sie erhalten eine Spendenquittung.

Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden. Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.

Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden.

Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU-Bürger sind, gilt: spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.

Alle Spenden die je Person und Kalenderjahr 10.000 € überschreiten, sind unter Angabe von Namen und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen.

Großspenden über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen zu den gesetzlichen und steuerlichen Regelungen zur Verfügung.